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Die technische Entwicklungsgeschichte
des Alpenwalls entlang der gesamten italienischen Nordgrenzen lässt
sich an den verschiedenen Rundschreiben ablesen, in denen der
Generalstab die Aufgaben und die Bauausführung der Befestigungen
definierte. Im Rundschreiben Nr. 200 vom 6.1.1931
findet sich eine ausführliche Beschreibung der strategischen und
taktischen Aufgabe der Festungskette. Auch einzelne
Konstruktionsdetails wie Bauweise, Bewaffnung und technische
Ausstattung wurden hier dargestellt. Das Erscheinungsdatum kann als
die Geburtsstunde des Vallo Alpino gelten, dessen Bau sich damals
noch auf die Grenzen zu Frankreich und Jugoslawien beschränkte.
Gemäß dem Rundschreiben Nr. 200 sollten an der Grenze
Sperrgruppen errichtet werden, die im Spannungsfall durch feldmäßige
Befestigungen ergänzt werden sollten. Diese Sperrgruppen wurden aus
Festungsbauten gebildet, die gemeinsam Gebirgspässe oder Talengen
sperren sollten. Eine durchgehende Festungslinie war in den Alpen
nicht vorgesehen, da die Hochgebirgskämme an sich schon genügend
Sperrwirkung gegen offensive Truppenbewegungen boten.
Die Festungsbauten wurden als Widerstandszentrum („Centro di
Resistenza“) bezeichnet oder kurz Centro genannt. Sie gehörten gemäß
der Nummer des Rundschreibens zum Typ 200. Die Hauptbewaffnung
stellte das Maschinengewehr (MG) dar. Jedes MG war innerhalb eines
Widerstandszentrums in einem eigenen Kampfraum hinter einer
Panzerplatte aufgestellt. Die Feuerlinien der MG’s kreuzten sich vor
und zwischen den einzelnen Befestigungen und bildeten dadurch ein
dichtes Netz, das jeden Durchbruch feindlicher Infanterie verhindern
sollte. In panzergängigem Gelände waren die Widerstandszentren
zusätzlich mit Panzerabwehrkanonen (PAK) bewaffnet. Die Eingänge zu
den Bauten wurden durch MG’s verteidigt, die durch Schießscharten in
den stählernen Panzertüren wirken konnten.
Die meisten Festungslinien der europäischen Länder bevorzugten zu
dieser Zeit eine flankierende Wirkung ihrer Waffen. Sie richteten
sich also nicht frontal gegen den Feind, sondern praktisch parallel
zur Frontlinie. Die Scharten waren dadurch dem feindlichen
Artilleriefeuer abgewandt und kaum zu zerstören. Andererseits waren
die Festungsanlagen bei einem direkten feindlichen Angriff selbst
relativ wehrlos und auf die Deckung durch ihre Nachbarwerke
angewiesen. In Italien fällt hingegen die große Zahl frontal
wirkender MG-Scharten auf. Sie waren einerseits für feindliches
Feuer willkommene Ziele, andererseits konnte sich ein einzelnes Werk
so auch selbst gegen heranstürmende Feinde wehren.
Diese Bauwerke sollten wo immer möglich in Felskavernen angelegt
werden und auch nach einem schweren gegnerischen Artilleriefeuer
noch einsatzfähig sein. In flachem Gelände wurden die
Widerstandszentren als Betonbunker errichtet. Die Ausstattung war
aber in beiden Fällen die gleiche:
Zwei bis fünf Maschinengewehre in gepanzerten Kampfständen,
bombensichere Unterkünfte für die Besatzung, die je nach Werksgröße
20 bis 50 Mann betrug, eigene Stromversorgung durch ein Aggregat,
eine Ventilation mit Gasschutzeinrichtungen,
Nachrichtenverbindungen, Vorratslager für Wasser, Lebensmittel und
Munition, Latrinen und manchmal eine Küche.
Zu dieser ersten Widerstandslinie gehörten auch zusätzliche
bombensichere Unterkünfte für die Infanterie, deren Aufgabe die
aktive Verteidigung der Sperrlinie in der Form von lokalen
Gegenangriffen war. Hinter dieser vordersten Widerstandslinie
befanden sich die Aufstellungen für die Artillerie, Munitionslager,
Unterkünfte für die Reserven und Nachschubverbindungen durch eigens
dafür angelegte Militärstraßen. Die Artillerie wurde teilweise in
feldmäßigen Stellungen aufgestellt, aber auch in Kavernenanlagen,
die im wesentlichen die gleiche technische Ausführung wie die
Widerstandszentren der ersten Linie besaßen. Hinter dieser
Sperrgruppe sollte ein durchgebrochener Gegner durch vorbereitete
Straßensprengungen und Hindernisse aufgehalten werden.
Mehrere Werke bildeten zusammen einen Stützpunkt, der einem
eigenen Kommandanten unterstand. Bei größeren Sperren wurden mehrere
Stützpunkte zu einer Sperrgruppe zusammengefasst, die wiederum von
einem höheren Kommandanten in einem rückwärtigen größeren Werk
befehligt wurden.
Mit dem Rundschreiben Nr. 450
aus dem Jahr 1936 wurde zusätzlich zu dieser einen Widerstandslinie
eine zweite Linie zum Auffangen eines möglicherweise
durchgebrochenen Feindes gefordert. Diese zweite Linie sollte
prinzipiell den gleichen Aufbau wie die erste haben, jedoch
sparsamer ausgeführt werden. Die Verteidigungslinie sollte mit
halbpermanenten Anlagen, die nicht für eine dauerhafte Besetzung
vorgesehen waren sowie mit Feldbefestigungen verstärkt werden.
Das Jahr 1938 war in Europa von einer andauernden Kriegsgefahr
gekennzeichnet: Die Sudetenkrise und der Anschluss Österreichs
führten jedes Mal zu italienischen Truppenaufmärschen in Südtirol.
Am 3.8.1938 erschien das Rundschreiben Nr. 7000: Um das bestehende
Festungsnetz in kurzer Zeit zu verdichten, wurden kleine Bunker
vorgeschrieben, die nach dem verantwortlichen General für dieses
Rundschreiben auch Pariani-Stände („Appostamenti Pariani“) genannt
wurden. Diese Bunker waren sehr sparsam ausgeführt und höchstens
gegen den Beschuss durch mittlere Kaliber sicher. Sie besaßen nur
ein oder zwei MG’s sowie einen minimalen Raum für die Bedienung und
die Munition, jedoch keine Ventilation, Latrinen oder Küche. Für
eine dauerhafte Besetzung waren sie nicht vorgesehen. Die Verwendung
der teuren Panzerplatten für die MG-Stände wurde hier auf die Fälle
beschränkt, in denen sie durch frontales gegnerisches Feuer bedroht
waren.
In dem am 31.12.1939 erschienenen
Rundschreiben Nr. 15000
wurde erstmals auch die Befestigung der Grenze zu Deutschland
erwähnt. Die Bauwerke vom Typ 15000 glichen prinzipiell dem Typ 200
von 1931. Die Bezeichnung der Festungsbauten wechselte von „Centro
di Resistenza“ (Widerstandszentrum) zu „Opera“ (Werk). Die neuen
Werke sollten widerstandsfähiger sein, gleichzeitig zwang die
militärische Lage jedoch zu drastischen Einsparungen an wichtigen
Rohstoffen wie hochwertigen Panzerstahl. Man findet in den wenigen
Werken des Typs 200 noch Decken- und Wandverstärkungen mit
Stahlträgern, MG-Kasematten aus Chrom-Nickelstahl und zahlreiche
Gastüren im Inneren. Die späteren Werke vom Typ 15000 hingegen sind
weitgehend nur aus Stampfbeton hergestellt, bei dem die fehlenden
Stahlverstärkungen durch stärkere Decken und Wände ausgeglichen
wurden. Die Maschinengewehre wurden hier nur noch in Betonkasematten
aufgestellt, und die Zahl der Gasschleusen auf das Notwendigste
beschränkt.
Ein Vierteljahr später wurden die
Bauvorschriften noch einmal um einen wesentlichen Punkt
bezüglich der Verstärkung der Nahverteidigung der Werke ergänzt:
Hierzu sollten zusätzliche Kampfstände für Schnellfeuergewehre
dienen, die die rückwärtigen Eingänge, besonders gefährdete
MG-Scharten und sonstige tote Winkel der Werke bestreichen konnten.
Diese Ergänzung wurde jedoch nicht mehr bei allen Bauten umgesetzt,
man findet sie eher bei den späteren Werken der zweiten und dritten
Sperrlinien. Zusätzlich sollte die Kampfkraft der Werke durch
Granatwerfer und Flammenwerfer verstärkt werden, was aber letztlich
durch Produktionsengpässe verhindert wurde.
Das Erscheinungsdatum des Rundschreibens Nr. 15000 liegt zwischen
dem 1.9.1939, der den Beginn des Zweiten Weltkriegs markiert und dem
10.6.1940, an dem Italien an der Seite Deutschlands in den Krieg
eintrat. Offensichtlich hoffte der italienische Generalstab zum
Jahresende 1939 noch, dass Italien sich aus dem Konflikt heraus
halten könne. Auch spiegelt sich hier das Misstrauen gegenüber dem
machthungrigen nördlichen Verbündeten wieder.
Im Juli 1940 führten italienische Offiziere eine
Besichtigungsreise an der nun von deutschen Truppen besetzten
französischen Maginot-Linie durch. Auf den dort gewonnenen
Erkenntnissen beruhte das Rundschreiben Nr. 13500 vom 14.8.1941.
Darin stellte General Roatta fest: „Es ist notwendig, dass die
Werke, die im Bau oder der Planung sind, mit Panzerplatten für die
Maschinengewehre ausgestattet werden, die hermetisch verschlossen
werden können, mit Stellungen für Granatwerfer, um die schusstoten
Räume zu beseitigen, mit Kampfständen für Schnellfeuergewehre und
Flammenwerfer zum Flankieren der Schießscharten, Diamantgräben an
den Eingängen und vor den Schießscharten, Auswurfrohre für
Handgranaten zur Verteidigung dieser Gräben sowie Flammenwerfer mit
Rundumwirkung zur Verteidigung der Decken der Werke.“ Diese
zahlreichen und aufwändigen Forderungen wurden jedoch nur noch bei
einigen wenigen Werken der 3. Linie umgesetzt.

Die Grafik zeigt eine idealisierte Sperrgruppe zur Abriegelung
eines Grenzpasses: Die Betonbunker Nr. 2 und Nr. 5 flankieren mit
ihren PAK-Geschützen die beiden Panzergräben. Die Sperrkette setzt
sich zu den Talflanken hin mit den Kavernenwerken Nr. 1 und Nr. 6
fort. Der rückwärtige Bereich wird durch Werk Nr. 3 gedeckt. Die
Werke sichern sich gegenseitig mit ihren Maschinengewehren gegen
Nahangriffe. Das Artilleriewerk Nr. 4 sorgt für eine weiträumige
Sperrung dieses Abschnitts. In den Kasernen Nr. I und Nr. II lagern
Hochgebirgstruppen, die die weglose Gebirgsregion sperren.
Circolare 200 vom 6.1.1931: „Direttive per la organizzazione
defensiva permanente in montagna“ („Vorschrift für die Organisation
der beständigen Verteidigung im Gebirge“)
Circolare 450 vom 27.1.1936: „Direttive per l’organisazzione della
frontiera“ („Vorschrift zur Organisation der Grenze“)
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